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Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen - Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche - deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen – bei Ausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte, bei Sport im Verein, Musik in Gruppen und Freizeiten etc. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen sicher, dass sie nicht aus finanziellen Gründen „außen vor“ bleiben.
 

Alle Kinder und Jugendlichen sollen von Anfang an die Möglichkeit haben, an Freizeiteinrichtungen, Klassenfahrten und Ausflügen oder am Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte teilzunehmen oder Lernförderung in Anspruch zu nehmen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket macht dies möglich.

 

1. Tagesausflüge und Fahrten


Kosten für Wandertage und mehrtägige Ausflüge von Schule und Kindertagesstätte werden bezahlt.



 

2. Schulbedarf


Für Schulmaterialien erhalten Sie im ersten Schuljahr 70 €, im zweiten Schuljahr 30 €






 

3. Schülerbeförderung


Eine Zuzahlung zur Monatskarte für die Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule bekommt Ihr Kind.





 

4. Lernförderung


Einen Anspruch auf angemessene Lernförderung hat Ihr Kind, wenn es im Unterricht nicht mitkommt oder die Versetzung gefährdet ist.

Sie finden auf unserer Webseite eine sehr gute Anleitung, in der Sie in 4 Schritten den Antrag stellen können


„Nachhilfestunden“ können somit finanziert werden, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen."

Berechtigte:

- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),

- Sozialhilfe (SGB XII),

- Kinderzuschlag oder

- Wohngeld beziehen.

 

5. Mittagessen


Für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, im Hort oder im Kindergarten bekommt ihr Kind einen Zuschuss.

Der Eigenanteil der Familien liegt für jedes Kind bei 1€ täglich.



 

6. Kultur, Sport und Freizeit


Bis zu 10€ monatlich können fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit gezahlt werden. Zum Beispiel für Musikschule oder Sportverein.

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